RegioChance informiert zum Verbraucherstreitschlichtung
Ab 1.2.2017 tritt eine neue Informationspflicht für Unternehmen in Kraft, die sich auf Verbraucher ausgerichtete Websiten im Netz bezieht. Dazu gibt es eine Veranstaltung der IHK Dresden am 25. Januar 2017. Danach sollte jedes Unternehmen entsprechend seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen anpassen und seiner Website auf seine Grundhaltung zu diesem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz verweisen. Andernfalls drohen kostenpflichtige Abmahnungen.
Auf der Website sollte eine Aussage verankert sein, ob das Unternehmen überhaupt am Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnimmt. Dazu verpflichten sich allerdings nur sehr wenige Unternehmen. Jedes Unternehmen entscheidet frei, ob es an der Schlichtung teilnehmen möchte. Sofern dies der Fall ist, müssen Name und Anschrift der Schlichtungsstelle entsprechend auf der Website mit angegeben werden.
Ablauf eines Streitbeilegungsverfahrens
Verbraucher stellen einen Schlichtungsantrag bei der zuständigen Schlichtungsstelle. Innerhalb von 90 Tagen soll der Streitschlichter seine Schlichtungsvorschläge präsentieren. Das Verfahren endet mit Bekanntgabe der Entscheidung, welche nicht veröffentlicht wird. Jederzeit können beide Seiten die Schlichtung abbrechen. Die Kosten für das Schlichtungsverfahren ohne Rechtsberatungskosten trägt auf jeden Fall der Unternehmer! Es handelt sich je nach Streitwert um Beträge zwischen ca. 50-600 Euro.
Wie sollten sich Unternehmen nun verhalten?
Ab Februar 2017 sollte jedes Unternehmen in Ihren AGB und der Website darauf hinweisen, ob Sie an einer Teilnahme zum Verbraucherschlichtungsgesetz bereit sind. Dadurch vermeiden die Unternehmen kostenpflichtige Abmahnungen.
Gesetzliche Grundlage
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